Strafrecht

Maxi Conze, Alexander S. K. Gruner, Lukas von Gierke

„Strafverfahren nehmen Spielraum. Verteidigung heißt, ihn zurückzuholen — bevor das Verfahren ihn verbraucht.“

Verteidigung für Geschäftsführer und Vorstände · Unternehmen und Compliance-Verantwortliche · Beschuldigte, Betroffene und Zeugen · Privatpersonen in komplexen Verfahren

Ein Strafverfahren ist ein Einbruch in den Alltag. Bei Verantwortlichen in Unternehmen oft mit Folgen für Position, Reputation und Existenz zugleich.

Ermittlung, Vernehmung, Durchsuchung, Hauptverhandlung, Revision. Jede Phase hat eigene Regeln, eigene Risiken, eigene Wirkungen. Handlungsfähigkeit im Strafrecht heißt deshalb: Wir handeln aktiv und entschlossen, bevor passiv reagiert werden muss. Wir beherrschen Strafverteidigung so, dass Verfahren sich nicht verselbständigen. Immer mit einer klaren Verteidigungsstrategie, die Ihnen als Person, Unternehmer oder Verantwortlicher nach dem Verfahren neue und geklärte Optionen ermöglicht.

Strafverteidigung beginnt nicht mit dem Plädoyer — sondern mit dem ersten Anruf. Mitgestaltend, wo Kooperation oder Verständigung das Verfahrensergebnis beeinflussen können. Kämpferisch, wo Verletzungen Ihrer Rechte, Vorverurteilung und letztlich Sanktionen drohen.

Unsere Leistungen:

  • Einstellung von Ermittlungsverfahren

  • Schutz der Reputation

  • Begleitung bei Vernehmung und Durchsuchung

  • Kompetenz und Leidenschaft vor Gericht

  • Revision mit Blick aufs Ganze

Ihre Ansprechpartner im Strafrecht: