Medizinrecht
Lukas von Gierke, Maxi Conze, Alexander S. K. Gruner
Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht sind
Maxi Conze
Lukas von Gierke
Alexander S. K. Gruner
Unser Medizinrechtsteam verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Personen und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen, darunter Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apothekerinnen und Apotheker, ärztliche Berufsverbände, Praxisnetze und Privatkliniken, Pharmahersteller und sonstige im Gesundheitswesen tätige Firmen sowie Berufstätige. Dabei legen wir großen Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit und stehen unserer Mandantschaft oft über viele Jahre hinweg zur Seite. Unser Team im Medizinrecht beherrscht die gesamte Bandbreite der einschlägigen Rechtsbereiche:
· von der Praxisgründung und -führung,
· über die Gestaltung von Verträgen und die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben,
· bis hin zur Vertretung in Haftungs- oder Strafverfahren,
· und auch in Verfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten,
· sowie bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen der KV/KVZ (Regresse)
Die Anforderungen im Medizinrecht sind durch ständige Änderungen der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen geprägt. Eine fundierte juristische Unterstützung ist daher unerlässlich, um den Herausforderungen des Berufsalltags im Gesundheitswesen erfolgreich zu begegnen. Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Aufmerksamkeit vorrangig ihren Patientinnen und Patienten widmen möchten, gewinnt eine fundierte juristische Unterstützung, gerade auch für den wirtschaftlichen Erfolg der eigenen Praxis, daher immer mehr an Bedeutung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
-
· (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte als Praxisinhaber bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Praxisführung, arbeitsrechtliche Fragen, Kooperationen, Werberecht, Aufnahme neuer Partner, Haftungsrecht, Praxisverkauf und -abgabe;
· Medizinische Versorgungszentren bei Gründungen, Vertragsgestaltungen und Zulassungsfragen;
· Krankenhäuser und Kliniken bei Organisationsfragen, arbeitsrechtlichen Herausforderungen, haftungsrechtlichen Konstellationen und Compliance-Anliegen;
· Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Heilberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.) bei berufsrechtlichen Anliegen, haftungsrechtlichen Fragen, im Werberecht und Vertragsgestaltungen;
· kosmetische Einrichtungen und Kosmetikstudios.
Wir beraten dabei nicht nur Mandantinnen und Mandanten in Hessen, sondern bundesweit, wobei die persönliche Ebene durch regelmäßige Gespräche, gerne auch per Videokonferenz, oder selbstverständlich durch einen Besuch von uns bei Ihnen vor Ort gewährleistet wird.
-
· Vertragsarztrecht, insb. Zulassungsrecht (Nachbesetzungsverfahren, partielle Öffnung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung usw.)
· ärztliches Berufsrecht sowie Berufsrecht der Heilberufe (u.a. auch die Kommunikation mit den Ärztekammern oder anderen berufsrechtlichen Kammern);
· ärztliches Gesellschaftsrecht;
· Anpassungen des Praxisbetriebs (Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, Bewerbung auf offene Sitze, Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume, Weiterbildungsrecht);
· Arbeitsrecht, insb. die Vertragsgestaltung und die Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Fragen (Jobsharing, ärztliche Assistenz/ Assistenzärzte etc.);
· ärztliches Werberecht (v.a. Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb, Berufsordnung);
· ärztliches Vergütungsrecht, insb. bei Abrechnungs- und Honorarfragen (Regelleistungsvolumen und Sonderregelungen, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Regresse);
· Arzthaftungs- und Zahnarzthaftungsrecht, insb. Themen zur Aufklärung, zu Behandlungsfehlern (Diagnosefehler, Therapiefehler, Befunderhebungsfehler), Besonderheiten bei ästhetischen Operationen und Schönheitsoperationen;
· strafrechtliche Vertretung
· Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir vertreten ganz überwiegend auf Seite der Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte). Aus berufsethischen Gründen beraten wir in ausgewählten Fällen auch Patientinnen und Patienten in Fragen des Haftungsrechts sowie bei der Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden, Unterhaltsschäden und Verdienstausfallschäden.
-
Als junges und dynamisches Team bringen wir nicht nur juristische Expertise, sondern auch eine besondere Nähe zu aktuellen Entwicklungen im Medizinrecht mit. Wir kombinieren moderne Perspektiven mit einem klaren Fokus auf Ihren individuellen Bedürfnissen. Unser Ansatz: lösungsorientiert, effektiv und praxisnah.
Jeder Fall ist einzigartig, und Ihr Anliegen ist uns wichtig. Sie können darauf vertrauen, dass wir Ihrem Mandat die erforderliche Energie und Sorgfalt widmen – unabhängig von seiner Größe oder Komplexität. Unsere persönliche Betreuung und der Aufbau eines vertrauensvollen Mandantenverhältnisses stehen für uns dabei stets im Vordergrund.
Wenn Sie eine engagierte, kompetente und zukunftsorientierte Beratung im Medizinrecht suchen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Lösung, die Ihren Interessen gerecht wird.