Medizinrecht
Maxi Conze | Lukas von Gierke | Alexander S. K. Gruner | Sofia Rudzevitchii
„Medizin lebt von Entscheidungen. Wir sorgen dafür, dass auch die unternehmerischen bei Ihnen liegen.“
Gestalten • Absichern für Ärztinnen und Ärzte · Praxen, MVZ und Kliniken · Apotheken · Pharma- und Medizinprodukte-Unternehmen · Versorgungsnetzwerke und Verbände · Leistungserbringer und Akteure im Gesundheitswesen
Kaum eine Rechtsdisziplin ist so in Bewegung wie das Medizinrecht. Gesetze, Richtlinien, Verordnungen ändern sich dynamisch. Praxis, MVZ oder Klinik führen heißt deshalb heute: medizinisch entscheiden und unternehmerisch handeln können — oft im selben Atemzug.
Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Haftung, Vergütung, Compliance: Die Regulierung wird dichter, die Folgen einzelner Entscheidungen größer. Handlungsfähigkeit im Medizinrecht bedeutet: Wir stellen Strukturen so auf, dass sie ärztliches Handeln tragen statt einschränken. Wir führen Konflikte so, dass der Betrieb weiterläuft und Risiken zu jeder Zeit abgesichert sind. Damit Sie sich auf Patienten konzentrieren können und nicht durch Aktenzeichen gebremst werden.
Wir begleiten Mandanten oft über Jahre. Mitgestaltend, wo aufgebaut, übergeben, weiterentwickelt wird. Absichernd, wo Werte und Spielräume zu schützen sind. Verteidigend, wo Approbation, Reputation oder Existenz auf dem Spiel stehen.
Unsere Leistungen:
Praxisführung mit Struktur
Berufsrecht praxisgerecht mitdenken
Verträge, die tragen
Regresse abwehren (KV/KZV)
Haftungsrisiken vermeiden und eingrenzen
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(Zahn-)Ärztinnen und Ärzte als Praxisinhaber bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Praxisführung, arbeitsrechtliche Fragen, Kooperationen, Werberecht, Aufnahme neuer Partner, Haftungsrecht, Praxisverkauf und -abgabe;
Medizinische Versorgungszentren bei Gründungen, Vertragsgestaltungen und Zulassungsfragen;
Krankenhäuser und Kliniken bei Organisationsfragen, arbeitsrechtlichen Herausforderungen, haftungsrechtlichen Konstellationen und Compliance-Anliegen;
Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Heilberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.) bei berufsrechtlichen Anliegen, haftungsrechtlichen Fragen, im Werberecht und Vertragsgestaltungen;
Kosmetische Einrichtungen und Kosmetikstudios.
Wir beraten dabei nicht nur Mandantinnen und Mandanten in Hessen, sondern bundesweit, wobei die persönliche Ebene durch regelmäßige Gespräche, gerne auch per Videokonferenz, oder selbstverständlich durch einen Besuch von uns bei Ihnen vor Ort gewährleistet wird.
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Vertragsarztrecht, insb. Zulassungsrecht (Nachbesetzungsverfahren, partielle Öffnung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung usw.)
ärztliches Berufsrecht sowie Berufsrecht der Heilberufe (u.a. auch die Kommunikation mit den Ärztekammern oder anderen berufsrechtlichen Kammern);
ärztliches Gesellschaftsrecht;
Anpassungen des Praxisbetriebs (Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, Bewerbung auf offene Sitze, Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume, Weiterbildungsrecht);
Arbeitsrecht, insb. die Vertragsgestaltung und die Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Fragen (Jobsharing, ärztliche Assistenz/ Assistenzärzte etc.);
ärztliches Werberecht (v.a. Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb, Berufsordnung);
ärztliches Vergütungsrecht, insb. bei Abrechnungs- und Honorarfragen (Regelleistungsvolumen und Sonderregelungen, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Regresse);
Arzthaftungs- und Zahnarzthaftungsrecht, insb. Themen zur Aufklärung, zu Behandlungsfehlern (Diagnosefehler, Therapiefehler, Befunderhebungsfehler), Besonderheiten bei ästhetischen Operationen und Schönheitsoperationen;
strafrechtliche Vertretung
Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir vertreten ganz überwiegend auf Seite der Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte). Aus berufsethischen Gründen beraten wir in ausgewählten Fällen auch Patientinnen und Patienten in Fragen des Haftungsrechts sowie bei der Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden, Unterhaltsschäden und Verdienstausfallschäden.
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Als junges und dynamisches Team bringen wir nicht nur juristische Expertise, sondern auch eine besondere Nähe zu aktuellen Entwicklungen im Medizinrecht mit. Wir kombinieren moderne Perspektiven mit einem klaren Fokus auf Ihren individuellen Bedürfnissen. Unser Ansatz: lösungsorientiert, effektiv und praxisnah.
Jeder Fall ist einzigartig, und Ihr Anliegen ist uns wichtig. Sie können darauf vertrauen, dass wir Ihrem Mandat die erforderliche Energie und Sorgfalt widmen – unabhängig von seiner Größe oder Komplexität. Unsere persönliche Betreuung und der Aufbau eines vertrauensvollen Mandantenverhältnisses stehen für uns dabei stets im Vordergrund.
Wenn Sie eine engagierte, kompetente und zukunftsorientierte Beratung im Medizinrecht suchen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Lösung, die Ihren Interessen gerecht wird.