Prozessführung
Die Führung von Prozessen und Schiedsverfahren gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir vertreten Ihre Interessen vor den zuständigen staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten, wenn sich eine prozessuale Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt.
Die Anwältinnen und Anwälte von Ramser und Partner verbinden juristische Expertise und Kompetenz mit langjähriger und relevanter Prozesserfahrung. Der Einfluss eines Rechtsanwalts ist von entscheidender Bedeutung für ein positives Ergebnis des Verfahrens.
Im Rahmen unserer Prozessführungstätigkeit betreuen wir komplexe Verfahren in allen Rechtsgebieten, in denen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten beratend tätig sind. Wir vertreten Sie in Verfahren vor:
· ordentlichen Gerichten (Amts-, Landes-, Oberlandesgerichten) in straf- und zivilprozessualen Angelegenheiten
· Verwaltungs- und Sozialgerichten
· Schiedsgerichten
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Beratung zu notwendigen Maßnahmen im Vorfeld des Prozesses bis zur eigentlichen verfahrensrechtlichen Durchführung Ihrer Interessen. Mit unserer Expertise im Verfahrensrecht und im materiellen Recht begleiten wir Sie dabei, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" nicht auseinanderfallen, sondern Ihr Prozess zu einem erfolgreichen Ende geführt wird. Wir entwickeln kompetente und adäquate Prozessstrategien, die sich an operativen und langfristigen Zielen unserer Mandanten orientieren. Eine kontinuierliche Abstimmung mit Ihnen bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Prozessführung.