Notare

Ulrike Schmitt, Fabian Ramser

„Eine Urkunde ist nicht das Ende einer Entscheidung. Sie ist der Anfang ihrer Wirkung.“

Gestalten · Absichern für Privatpersonen und Familien · Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführungen · Erblasser und Erben · Eheleute und Lebenspartner · Vereine und Stiftungen

Eine Beurkundung markiert Entscheidungen, die Bestand haben sollen: über Jahre, oft über Generationen. Eine Immobilie wird übertragen, ein Unternehmen umgewandelt, Vermögen weitergegeben, eine Ehe vertraglich geordnet. Die Form ist hier nicht Beiwerk — sie ist das, was die Entscheidung dauerhaft tragfähig macht.

Weitreichende Verträge, Unternehmensgründungen und -umwand­lungen, Nachfolgeplanung, lebzeitige Vermögens­über­tragungen, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen: Jede dieser Konstellationen hat eigene Spielregeln und eigene Risiken. Vereinbarungen müssen so formuliert werden, dass sie Streit verhindern, statt ihm Boden zu geben.

Notarielle Urkunden halten Handlungsfähigkeit in substanzieller Handlungs­sicherheit fest. Mitgestaltend, wo Verträge, Strukturen und Übertragungen zu planen sind. Absichernd, wo Form und Beweiskraft zählen. Begleitend, wo Vereinbarungen Bestand brauchen — oftmals langfristig über die Beurkundung hinaus.

Unsere Leistungen:

  • Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften

  • Gestaltung rechtssicherer Verträge

  • Verlässliche Abwicklung mit Grundbuchamt, Handelsregister und Gerichten

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