Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Ulrike Schmitt | Fabian Ramser | Maxi Conze | Sofia Rudzevitchii
„Ein Gesellschaftsvertrag ist kein Formular. Er ist das Betriebssystem des Unternehmens.“
Gestalten für Gesellschafter und Geschäftsführungen · Familienunternehmen und Mittelstand · Gründer und Investoren · Vertriebs- und Handelsunternehmen · Konzerne und Holdings
Unternehmen entstehen, wachsen, wandeln sich, werden übergeben. Unsere Beratung begleitet diese Zyklen an jeder Schwelle — und entscheidet oft mit darüber, wie reibungslos die nächste Etappe gelingt.
Gründung, Beteiligung, Umwandlung, Verkauf, Gesellschafterstreit, Vertriebsverträge: Hier entstehen die strukturellen Entscheidungen, die ein Unternehmen über Jahre tragen oder über Nacht erschüttern können. Handlungsfähigkeit im Gesellschafts- und Handelsrecht heißt deshalb: Wir setzen Verträge so auf, dass sie Wachstum, Wandel und Konflikt aushalten. Wir führen Transaktionen oder Auseinandersetzungen so, dass nichts hängenbleibt oder Blockaden entstehen. So läuft das Unternehmen reibungslos weiter, auch wenn sich Gesellschafterstrukturen verändern.
Im Gesellschaftsrecht beginnt unsere Arbeit oft vor der Gründung — und setzt sich nach der Übergabe fort. Mitgestaltend, wo gestartet, beteiligt, umgewandelt oder verkauft wird. Absichernd, wo Strukturen, Verträge und Beteiligungsverhältnisse tragfähig bleiben müssen. Verteidigend, wo Gesellschafterstreit, Vertragsbruch oder existenzielle Konflikte zu lösen sind.
Unsere Leistungen:
Unternehmen gründen und entwickeln
Umwandlungen steuern
Unternehmenstransaktionen führen
Konflikte zwischen Gesellschaftern lösen
Vertriebsverträge aufsetzen und durchsetzen
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Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
Beteiligungsvereinbarungen und Gesellschaftervereinbarungen
Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und Vorständen
Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
Kapitalerhöhungen
Umwandlungen
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Handelsrechtliche Streitigkeiten
Vertriebsrecht (Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht)
Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen und Kontrollrechten (z.B. Abrechnung, Buchauszug)